Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Allen Angeboten und Kaufverträgen über unsere Erzeugnisse liegen ausschließlich diese „Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen" zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Nebenabreden oder Abänderungen der Bedingungen auch Erklärungen unserer Verkaufsabteilung oder Vertreter sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsgültig.

2. Angebote
Unsere Angebote sind immer freibleibend.

3. Auftragsannahme
Jedes Geschäft wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam und setzt die Zahlungsfähigkeit des Käufers voraus. Änderungswünsche am Inhalt unserer Auftragsbestätigung müssen vom Käufer sofort, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Bestätigungsdatum, erfolgen.

4. Preise
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der von uns bestätigten Preise, nach Maßgabe der tatsächlich gelieferten, von uns ermittelten Mengen in Deutscher Mark und EURO.
Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung unserer Herstellkosten oder Rohstoffpreise wesentlich erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Im Fall der Preiserhöhung hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Rollen werden einschließlich Verpackung berechnet. Hülsen gehören zum Reingewicht und werden nicht zurückgenommen. Die Berechnung von Sonderverpackung erfolgt nach besonderer Vereinbarung.

5. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferfristen bzw. termine berücksichtigen die bei Auftragsannahme gegebenen Fertigungsmöglichkeiten und sind deshalb keine Fixtermine.
Höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Streik, Aussperrungen, Ausbleiben von Rohstofflieferungen, Transportschwierigkeiten, technische Störungen im eigenen Betrieb oder in Betrieben unserer Lieferanten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferungen hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hierdurch Ansprüche entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, so hat der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Verzug und Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch grobes Verschulden verursacht worden ist.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind zulässig.

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto. Bei verspäteter Zahlung sind vorbehaltlich weitergehender Rechte Zinsen von mindestens 2 % über dem jeweiligen Basiszins der Landeszentralbank zu vergüten. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und in jedem Fall nur zahlungshalber. Die anfallenden Diskontierungskosten sind sofort zu entrichten. Für die rechtzeitige Vorlegung von Zahlungsmitteln übernehmen wir keine Gewähr. Läßt der Käufer eine Wechsel oder Scheck zu Protest gehen, oder kommt er mit einer fälligen Forderung länger als eine Woche in Verzug, so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, von bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.

7. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach Erhalt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu prüfen. Erforderlichenfalls muß eine Probeverarbeitung stattfinden, um zu prüfen, ob die von uns gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Unterläßt der Käufer diese Prüfung, entfällt für uns jede Haftung.
Beanstandungen festgestellter Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich anzuzeigen. Dabei muß uns die Gelegenheit zur sofortigen Besichtigung und Prüfung unter Praxisbedingungen gegeben werden. Versteckte Mängel müssen spätestens 3 Monate nach Auslieferung von unserem Werk uns angezeigt werden.
Bei nicht sachgerechter Lagerung ist jede Beanstandungsmöglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle berechtigter Beanstandungen können wir Ersatzlieferung vornehmen, wobei wir die beanstandete Ware zurückerhalten. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Berechtigung einer Reklamation ist die reklamierte Ware ordnungsgemäß für M.K. PLAST kostenfrei zu lagern.
Schadenersatzansprüche irgend welcher Art sind ausgeschlossen. Für Ersatzlieferungen gelten ebenfalls diese Bedingungen.

8. Gewährleistungsbeschränkungen

Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken, insbesondere zum Einsatz auf Verpackungsmaschinen, haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben.
Für die Verträglichkeit des von uns gelieferten Verpackungsmittels mit dem Füllgut übernehmen wir keine Gewährleistung.
Eine Gewähr für vollkommene Haltbarkeit und Echtheitseigenschaften der Farben und Drucke kann auch dann nicht übernommen werden, wenn diese Eigenschaften von den Farbfabriken angegeben wurden. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen im Rahmen des Zulässigen, insbesondere auch die durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflagendruck vorbehalten. Geringe Schwankungen des Druckstandes sowie ein Ausschuß von 3 % bei Druckarbeiten, Beuteln und Säcken sind handelsüblich und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Zähldifferenzen mit einer Toleranz bis zu 3 % nach oben oder unten sind zulässig.
Maßabweichungen bis zu +/ 5%, Folienstärketoleranzen bis zu +/ 10 % im Mittel sind zulässig und berechtigen nicht zu Mängelrügen.
Genehmigungen von Andrucken und Korrekturabzügen durch den Käufer schließen eine Gewährleistung wegen übersehener Druckfehler aus. Telefonisch oder mündlich aufgegebenen Druckkorrekturen oder sonstige Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB) nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer auch aus künftigen Lieferungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient das Vorbehaltsgut als Sicherung für unsere Kontokorrentforderung.
Wird die von uns gelieferte Ware i. S. der §§ 946 ff BGB verarbeitet, vermischt oder verbunden, so entsteht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltslieferung zu den anderen, verbundenen oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung zu. Erfolgt die Verarbeitung nicht mit anderen Waren, so erstreckt sich unser Vorbehaltseigentum unter Ausschluß des § 950 BGB uneingeschränkt auf die neuen Sachen.
Der Käufer ist ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Eine Pfändung oder einen sonstigen Eingriff in unsere Rechte durch Dritte hat er uns unverzüglich anzuzeigen.
Die Forderung aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gelten als mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes unseres jeweiligen Eigentumsrechtes an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis ermächtigt. Er hat uns jedoch auf Verlangen die Schuldner mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns nach vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten mehr als 20 % der zu sichernden Forderung, so verpflichten wir uns insoweit zur Freigabe, wobei die Wahl der freizugebenden Rechte unserem Ermessen unterliegen.

10. Entwürfe, Klischees
Für unsere Entwürfe bleibt uns das alleinige Ausführungs und Urheberrecht gewährt. Sofern uns der Besteller Vorlagen und Ideen zur Verfügung stellt, beziehen sich unsere Rechte nur auf den Teil des Entwurfes, der von uns gestaltet wurde. Sofern kein Auftrag zustande kommt, ist der Besteller verpflichtet, uns alle Unterlagen zurückzugeben. Entwurfs und Klischeekosten sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, im Angebotspreis nicht enthalten und werden zu Selbstkosten berechnet.
Die von uns angefertigten Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees und dergleichen bleiben unser Eigentum, nur wenn dem Käufer die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden, geht das Eigentum an ihn über. Andere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
11. Anzuwendendes Recht Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Monschau.
12. Teilunwirksamkeit
Durch Aufhebung oder Änderung einzelner Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Verkaufs und Lieferbedingungen nicht berührt.

7/1993
M.K. Plast GmbH & Co. KG, 52156 Monschau

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