| Allgemeine
Verkaufs und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Allen Angeboten und Kaufverträgen über unsere Erzeugnisse
liegen ausschließlich diese „Allgemeinen Verkaufs
und Lieferbedingungen" zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung
oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen
des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir
ihnen nicht widersprechen. Nebenabreden oder Abänderungen
der Bedingungen auch Erklärungen unserer Verkaufsabteilung
oder Vertreter sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung
rechtsgültig.
2. Angebote
Unsere Angebote sind immer freibleibend.
3. Auftragsannahme
Jedes Geschäft wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
rechtswirksam und setzt die Zahlungsfähigkeit des Käufers
voraus. Änderungswünsche am Inhalt unserer Auftragsbestätigung
müssen vom Käufer sofort, spätestens innerhalb
8 Tagen nach Bestätigungsdatum, erfolgen.
4. Preise
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der von uns bestätigten
Preise, nach Maßgabe der tatsächlich gelieferten,
von uns ermittelten Mengen in Deutscher Mark und EURO.
Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsannahme und Lieferung
unserer Herstellkosten oder Rohstoffpreise wesentlich erhöhen,
so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis in Rechnung
gestellt. Im Fall der Preiserhöhung hat der Käufer
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Rollen werden einschließlich Verpackung berechnet. Hülsen
gehören zum Reingewicht und werden nicht zurückgenommen.
Die Berechnung von Sonderverpackung erfolgt nach besonderer
Vereinbarung.
5. Lieferzeit
Die von uns angegebenen Lieferfristen bzw. termine berücksichtigen
die bei Auftragsannahme gegebenen Fertigungsmöglichkeiten
und sind deshalb keine Fixtermine.
Höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Streik, Aussperrungen,
Ausbleiben von Rohstofflieferungen, Transportschwierigkeiten,
technische Störungen im eigenen Betrieb oder in Betrieben
unserer Lieferanten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten oder die Lieferungen hinauszuschieben,
ohne daß dem Besteller hierdurch Ansprüche entstehen.
Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt
eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, so hat
der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden
Nachfrist von mindestens 3 Wochen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche wegen Verzug und Unmöglichkeit
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden von uns nicht durch
grobes Verschulden verursacht worden ist.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige
Geschäfte. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind
zulässig.
6.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto. Bei verspäteter
Zahlung sind vorbehaltlich weitergehender Rechte Zinsen von
mindestens 2 % über dem jeweiligen Basiszins der Landeszentralbank
zu vergüten. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur vorbehaltlich
der Diskontierungsmöglichkeit und in jedem Fall nur zahlungshalber.
Die anfallenden Diskontierungskosten sind sofort zu entrichten.
Für die rechtzeitige Vorlegung von Zahlungsmitteln übernehmen
wir keine Gewähr. Läßt der Käufer eine
Wechsel oder Scheck zu Protest gehen, oder kommt er mit einer
fälligen Forderung länger als eine Woche in Verzug,
so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
sofort fällig.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen sind
wir berechtigt, von bestehenden Verträgen zurückzutreten.
Beanstandungen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der
Zahlung.
7. Beanstandungen
Die Ware ist sofort nach Erhalt mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes zu prüfen. Erforderlichenfalls muß eine
Probeverarbeitung stattfinden, um zu prüfen, ob die von
uns gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen
Zweck geeignet ist. Unterläßt der Käufer diese
Prüfung, entfällt für uns jede Haftung.
Beanstandungen festgestellter Mängel sind unverzüglich,
jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware
uns schriftlich anzuzeigen. Dabei muß uns die Gelegenheit
zur sofortigen Besichtigung und Prüfung unter Praxisbedingungen
gegeben werden. Versteckte Mängel müssen spätestens
3 Monate nach Auslieferung von unserem Werk uns angezeigt
werden.
Bei nicht sachgerechter Lagerung ist jede Beanstandungsmöglichkeit
grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle berechtigter Beanstandungen können wir Ersatzlieferung
vornehmen, wobei wir die beanstandete Ware zurückerhalten.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis zurückgesandt werden. Bis zur endgültigen
Entscheidung über die Berechtigung einer Reklamation
ist die reklamierte Ware ordnungsgemäß für
M.K. PLAST kostenfrei zu lagern.
Schadenersatzansprüche irgend welcher Art sind ausgeschlossen.
Für Ersatzlieferungen gelten ebenfalls diese Bedingungen.
8. Gewährleistungsbeschränkungen
Für die Eignung unserer Ware zu bestimmten Verwendungszwecken,
insbesondere zum Einsatz auf Verpackungsmaschinen, haften
wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert
haben.
Für die Verträglichkeit des von uns gelieferten
Verpackungsmittels mit dem Füllgut übernehmen wir
keine Gewährleistung.
Eine Gewähr für vollkommene Haltbarkeit und Echtheitseigenschaften
der Farben und Drucke kann auch dann nicht übernommen
werden, wenn diese Eigenschaften von den Farbfabriken angegeben
wurden. Für alle Druckarbeiten werden Farbabweichungen
im Rahmen des Zulässigen, insbesondere auch die durch
die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und
Auflagendruck vorbehalten. Geringe Schwankungen des Druckstandes
sowie ein Ausschuß von 3 % bei Druckarbeiten, Beuteln
und Säcken sind handelsüblich und berechtigen nicht
zu Mängelrügen.
Zähldifferenzen mit einer Toleranz bis zu 3 % nach oben
oder unten sind zulässig.
Maßabweichungen bis zu +/ 5%, Folienstärketoleranzen
bis zu +/ 10 % im Mittel sind zulässig und berechtigen
nicht zu Mängelrügen.
Genehmigungen von Andrucken und Korrekturabzügen durch
den Käufer schließen eine Gewährleistung wegen
übersehener Druckfehler aus. Telefonisch oder mündlich
aufgegebenen Druckkorrekturen oder sonstige Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt (§
455 BGB) nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen gegen den Käufer auch aus
künftigen Lieferungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung
dient das Vorbehaltsgut als Sicherung für unsere Kontokorrentforderung.
Wird die von uns gelieferte Ware i. S. der §§ 946
ff BGB verarbeitet, vermischt oder verbunden, so entsteht
uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltslieferung zu den anderen, verbundenen
oder vermischten Waren zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung
zu. Erfolgt die Verarbeitung nicht mit anderen Waren, so erstreckt
sich unser Vorbehaltseigentum unter Ausschluß des §
950 BGB uneingeschränkt auf die neuen Sachen.
Der Käufer ist ermächtigt, die Vorbehaltsware im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern.
Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Eine
Pfändung oder einen sonstigen Eingriff in unsere Rechte
durch Dritte hat er uns unverzüglich anzuzeigen.
Die Forderung aus dem Verkauf der Vorbehaltsware gelten als
mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes unseres jeweiligen
Eigentumsrechtes an uns abgetreten.
Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen
Forderungen unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis
ermächtigt. Er hat uns jedoch auf Verlangen die Schuldner
mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns nach vorstehenden Bedingungen
zustehenden Sicherheiten mehr als 20 % der zu sichernden Forderung,
so verpflichten wir uns insoweit zur Freigabe, wobei die Wahl
der freizugebenden Rechte unserem Ermessen unterliegen.
10. Entwürfe, Klischees
Für unsere Entwürfe bleibt uns das alleinige Ausführungs
und Urheberrecht gewährt. Sofern uns der Besteller Vorlagen
und Ideen zur Verfügung stellt, beziehen sich unsere
Rechte nur auf den Teil des Entwurfes, der von uns gestaltet
wurde. Sofern kein Auftrag zustande kommt, ist der Besteller
verpflichtet, uns alle Unterlagen zurückzugeben. Entwurfs
und Klischeekosten sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
anders vereinbart, im Angebotspreis nicht enthalten und werden
zu Selbstkosten berechnet.
Die von uns angefertigten Entwürfe, Reinzeichnungen,
Klischees und dergleichen bleiben unser Eigentum, nur wenn
dem Käufer die Herstellungskosten in Rechnung gestellt
werden, geht das Eigentum an ihn über. Andere Vereinbarungen
haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich erfolgt sind.
11. Anzuwendendes Recht Für das Vertragsverhältnis
gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Teile ist Monschau.
12. Teilunwirksamkeit
Durch Aufhebung oder Änderung einzelner Bedingungen wird
die Gültigkeit der übrigen Verkaufs und Lieferbedingungen
nicht berührt.
7/1993
M.K. Plast GmbH & Co. KG, 52156 Monschau
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